Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Annahme, vollständiger Vertrag. Alle Produkte oder Dienstleistungen, die von einer Atkore-Tochtergesellschaft mit Sitz in Belgien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Vergokan International NV, Vergokan NV, Vergo Coating BVBA und Vergo Galva NV, (jeweils ein "Verkäufer") an einen Käufer ("Käufer") geliefert werden, unterliegen diesen Verkaufsbedingungen ("Bedingungen"). Diese Bedingungen und alle beigefügten Angebote, Verkaufsbestätigungen oder Rechnungen stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien dar und können nur in einem von jeder Partei unterzeichneten Schriftstück geändert oder modifiziert werden und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Verhandlungen, Zusicherungen und Gewährleistungen sowie schriftliche oder mündliche Mitteilungen. Diese Bedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, unabhängig davon, ob oder wann der Käufer seine Bestellung oder solche Bedingungen eingereicht hat. Die Erfüllung der Bestellung des Käufers stellt keine Annahme der Bedingungen des Käufers dar und dient nicht zur Änderung oder Ergänzung dieser Bedingungen. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Käufers werden zurückgewiesen und sind nicht auf den Verkauf oder die Lieferung der Produkte anwendbar. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Angebot des Verkäufers und den vorliegenden Bedingungen sind die ersteren maßgebend. Wenn ein schriftlicher, von beiden Parteien unterzeichneter Vertrag über den Verkauf der Produkte und Dienstleistungen vorliegt, haben die Bedingungen dieses Vertrages Vorrang, soweit sie mit den vorliegenden Bedingungen unvereinbar sind, ungeachtet anders lautender Bestimmungen. Handelsbräuche, Handelsgewohnheiten und frühere Leistungen werden durch diese Bedingungen ersetzt und werden nicht zur Auslegung dieser Bedingungen herangezogen. Die Bestellung des Käufers ist für den Verkäufer nur in Bezug auf Produkte verbindlich, die gemäß der Bestellung des Käufers versandt oder vom Verkäufer schriftlich angenommen wurden. Das Versäumnis des Verkäufers, Bestimmungen in einer Bestellung, einem Installationsvertrag oder einer anderen Mitteilung des Käufers zu widersprechen (einschließlich, ohne Einschränkung, Strafklauseln jeglicher Art), kann weder als Verzicht auf diese Bedingungen noch als Annahme solcher vom Käufer vorgelegten Bestimmungen ausgelegt werden.
  2. Lieferung und Titel. Die Liefertermine sind nur Schätzungen und werden nicht garantiert. Die Zeit ist nicht entscheidend für die Verpflichtung des Verkäufers, die Lieferanforderungen zu erfüllen. Der Verkäufer unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um die Lieferungen termingerecht auszuführen und kann Teillieferungen vornehmen. Sofern auf der Vorderseite des Angebots des Verkäufers nichts anderes angegeben ist, erfolgen alle Sendungen innerhalb der Europäischen Union ab Werk des Käufers, außerhalb der Europäischen Union ab Werk des Verkäufers (Incoterms 2022). Das Eigentum an den Produkten und das Verlustrisiko gehen in Übereinstimmung mit den vorstehenden und anwendbaren Versandbedingungen auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, das vom Verkäufer gewählte Transportunternehmen zu akzeptieren. Der Versand der Produkte durch den Verkäufer unterliegt der Zustimmung des Verkäufers zur Kreditwürdigkeit des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung der Produkte bis zum Erhalt der dem Verkäufer geschuldeten Beträge oder einer Sicherheit für die Zahlung der Beträge, die dem Verkäufer aufgrund der Lieferung der Produkte geschuldet werden, zurückzuhalten. Die Produkte werden in Übereinstimmung mit den in der Branche des Verkäufers allgemein zulässigen Toleranzen und Abweichungen in Bezug auf die Qualität der Produkte geliefert. Eine Lieferung gilt als annehmbar, wenn die Menge einer solchen Lieferung nicht mehr als 10 % von der angegebenen Menge abweicht, und der Mehr- oder Minderwert wird dem Käufer anteilig in Rechnung gestellt oder gutgeschrieben. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in Mindestmengen und Standardverpackungen zu liefern und die bestellten Mengen auf diese Mindestmengen zu erhöhen.
  3. Kostenvoranschläge und Bestellungen

 Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Die im Angebot genannten Preise sind in jedem Fall höchstens einen Monat ab dem Datum des Angebots gültig, es sei denn, es gibt allgemeine Preisänderungen. Druck-, Material- und Rechenfehler in einem Angebot binden den Verkäufer nicht.

Gewichts-, Belastungs- und Verpackungsangaben in einem Angebot sind lediglich Richtwerte und binden den Verkäufer nicht.

Zeichnungen aus den Katalogen des Verkäufers haben nur einen indikativen Wert und binden den Verkäufer nicht. Die RFK-Preise sind stets Nettopreise.  Aus produkttechnischen Gründen können die produzierten Mengen um +/- 10% abweichen. Überproduktionen werden ebenfalls geliefert und in Rechnung gestellt.

Sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, kommt ein Vertrag mit dem Verkäufer erst dann zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung schriftlich angenommen hat. Erst eine vom Verkäufer versandte Auftragsbestätigung kann daher einen Vertrag mit dem Kunden begründen.

Vergokan berechnet für Bestellungen unter dem min. Betrag werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt (pro Bestellung/pro Lieferadresse/pro Liefertag).

      - BELUX und FR-59 : Bestellungen < 1000 Euro → + 75 Euro

      - NL: Bestellungen < 1000 Euro → + 100 Euro

      - FR: Bestellungen < 1500 Euro → + 100 Euro

      - AT & D: Aufträge < 1500 Euro → + 100 Euro

Wenn die Waren nicht wie in der Auftragsbestätigung vereinbart entladen werden können, berechnet Vergokan das Porto (Artikel 2.5) doppelt.

Die Annullierung eines erteilten Auftrags ist nur mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers möglich. Im Falle der Annullierung wird Vergokan eine Entschädigung berechnen und in Rechnung stellen. Die Artikel werden nach der Bestellung nicht zurückgenommen oder umgetauscht.

4. Inspektion. Der Käufer muss alle Sendungen vor dem Entladen inspizieren. Werden bei einem Bahntransport sichtbare Schäden oder Verschiebungen des Frachtguts festgestellt, muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von 24 Stunden schriftlich benachrichtigen. Werden bei einem Transport mit einem Kraftfahrzeug sichtbare Schäden oder Verschiebungen der Ladung oder Fehlmengen festgestellt, muss der Käufer die Schäden oder Fehlmengen auf der Kopie des Lieferscheins des Frachtführers vermerken und den Verkäufer innerhalb von 24 Stunden schriftlich benachrichtigen. Ist die Beschädigung oder der Mangel bei der Ankunft nicht feststellbar, muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Lieferung schriftlich über die nicht konformen Produkte informieren und die vom Verkäufer angemessenerweise geforderten schriftlichen Nachweise oder sonstigen Unterlagen vorlegen. Unterbleibt eine solche Mitteilung, so gilt dies als uneingeschränkte Annahme und als Verzicht des Käufers auf alle derartigen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer. Alle Ansprüche wegen Verlust und Beschädigung während des Transports müssen vom Käufer gegenüber dem Spediteur geltend gemacht werden. Als "nicht konforme Produkte" gelten nur die folgenden Fälle: (i) das gelieferte Produkt unterscheidet sich von dem in der Bestellung des Käufers angegebenen; oder (ii) das Etikett oder die Verpackung des Produkts weist den Inhalt falsch aus. Wenn der Käufer den Verkäufer rechtzeitig über nicht konforme Produkte informiert, wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen (i) diese nicht konformen Produkte durch konforme Produkte ersetzen oder (ii) den Preis für diese nicht konformen Produkte gutschreiben oder erstatten, zusammen mit allen angemessenen Versand- und Bearbeitungskosten, die dem Käufer in diesem Zusammenhang entstehen. Der Käufer hat die vertragswidrigen Produkte auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko an die vom Verkäufer benannte Einrichtung zu versenden. Macht der Verkäufer von seiner Option Gebrauch, die vertragswidrigen Produkte zu ersetzen, muss der Verkäufer nach Erhalt der Lieferung der vertragswidrigen Produkte durch den Käufer die ersetzten Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers an den Lieferort versenden. Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die in diesem Abschnitt 3 dargelegten Rechtsmittel die einzigen Rechtsmittel des Käufers für die Lieferung vertragswidriger Produkte sind. Alle Verkäufe von Produkten an den Käufer erfolgen auf Einwegbasis, und der Käufer hat kein Recht, Produkte, die im Rahmen dieses Vertrags gekauft wurden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zurückzugeben.

5. Preise und Steuern. Der Käufer kauft die Produkte vom Verkäufer zu den Preisen, die auf dem jeweiligen Angebot oder in der veröffentlichten Preisliste des Verkäufers angegeben sind, die zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer gültig ist. Alle Angebote bleiben 30 Kalendertage lang gültig, es sei denn, sie werden durch Mitteilung an den Käufer vorzeitig gekündigt. Die angegebenen Preise können ohne Vorankündigung auf die zum Zeitpunkt des Versands gültigen Preise des Verkäufers geändert werden; sollten die Preise vom Verkäufer vor der Übergabe der Produkte an einen Spediteur zum Versand erhöht werden, so sind diese Bedingungen so auszulegen, als ob die erhöhten Preise ursprünglich hier eingefügt worden wären, und der Käufer wird auf der Grundlage dieser erhöhten Preise in Rechnung gestellt. Alle Produkte können in einem beliebigen Verhältnis kombiniert werden, um die Gewichtsanforderungen zu erfüllen. Alle Preise verstehen sich ausschließlich aller Verkaufs-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie aller anderen ähnlichen Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde auf die vom Käufer zu zahlenden Beträge erhoben werden. Der Käufer ist für alle derartigen Gebühren, Kosten und Steuern verantwortlich. Käufer, die über eine gültige staatliche Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer verfügen, müssen vor der Zahlung eine Kopie der Bescheinigung vorlegen, andernfalls werden Steuern auf den Kauf erhoben.  Wenn der Käufer von mehreren Verkäufern kauft, ist für jeden Verkäufer eine separate Bescheinigung über die Steuerbefreiung erforderlich.

6. Zahlung. Der Käufer ist verpflichtet, alle Rechnungsbeträge, die dem Verkäufer zustehen, innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung des Verkäufers zu bezahlen, sofern auf dem Angebot des Käufers oder der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Bei fehlender Bonität behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Zahlung oder die Ausstellung eines unwiderruflichen Akkreditivs vor dem Versand zu verlangen. Der Käufer hat auf alle verspäteten Zahlungen Verzugszinsen in Höhe des höchsten nach geltendem Recht zulässigen Satzes zu zahlen, die täglich berechnet und monatlich aufgezinst werden. Der Käufer hat dem Verkäufer alle Kosten zu erstatten, die bei der Eintreibung verspäteter Zahlungen anfallen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Anwaltskosten. Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die nach diesen Bedingungen oder nach dem Gesetz zur Verfügung stehen (auf die der Verkäufer durch die Ausübung der Rechte nach diesen Bedingungen nicht verzichtet), ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen, wenn der Käufer fällige Beträge nach diesen Bedingungen nicht bezahlt und dieses Versäumnis 30 Tage nach der schriftlichen Mitteilung anhält.  Der Käufer darf die Zahlung fälliger und zahlbarer Beträge nicht aufgrund einer Aufrechnung von Forderungen oder Streitigkeiten mit dem Verkäufer zurückhalten, unabhängig davon, ob diese mit einer Vertragsverletzung des Verkäufers, einem Konkurs oder anderweitig zusammenhängen. Sind Abschlagszahlungen erforderlich und werden diese nicht bei Fälligkeit gezahlt, so wird der gesamte Vertragspreis auf Verlangen fällig, oder der Verkäufer kann nach seiner Wahl die Lieferung aufschieben oder den Vertrag kündigen. Erstreckt sich die Vertragserfüllung über mehr als einen Kalendermonat, sind Abschlagszahlungen zu leisten, und die Schlusszahlung erfolgt wie vom Verkäufer festgelegt. Der Verkäufer behält sich ein Sicherungsrecht an jedem gelieferten Produkt vor, das durch vollständige Zahlung erfüllt wird. Der Verkäufer hat das Recht, eine Kopie dieses Dokuments als Finanzierungserklärung einzureichen.

7. Beendigung. Die Bestellung des Käufers gilt als Zusicherung, dass der Käufer zahlungsfähig und in der Lage ist, die bestellten Produkte zu bezahlen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, wird vom oder gegen den Käufer ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren eingeleitet, nimmt der Käufer eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vor oder verstößt der Käufer gegen eine dieser Bedingungen, so gilt der Käufer als in Verzug, und der Verkäufer hat das Recht, seine Verpflichtungen durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, ohne dass er dem Käufer oder einem Dritten gegenüber haftet. Eine solche Kündigung hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Käufers, die gelieferten Produkte und die in Arbeit befindlichen Arbeiten zu bezahlen.

8. Rückgabe und Stornierung. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Herstellung der gemäß diesen Bedingungen verkauften Produkte einzustellen oder das Design und/oder die Konstruktion der Produkte zu ändern oder zu modifizieren, ohne dass dem Käufer gegenüber eine Verpflichtung entsteht, mit Ausnahme der Rückerstattung der zuvor für die eingestellten oder modifizierten Produkte gezahlten Gelder. Produkte dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zurückgegeben werden, die nach eigenem Ermessen des Verkäufers verweigert werden kann. Im Falle der Annahme müssen alle Produkte in verkaufsfähigem Zustand zurückgegeben werden, und der Käufer muss eine Bearbeitungsgebühr, Transportkosten und alle dem Verkäufer entstandenen Kosten zahlen, um die zurückgegebenen Produkte in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen (falls sie nicht in verkaufsfähigem Zustand zurückgegeben werden). Auf Verlangen des Verkäufers muss der Käufer alle Produkte, für die eine Erstattung erfolgt, an den Verkäufer zurückgeben. Aufträge, die dem Verkäufer erteilt und von ihm angenommen wurden, können nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers vor dem Versand und unter Anerkennung der Stornierungs- und Änderungsgebühren des Verkäufers storniert oder geändert werden. Sonder- oder Nicht-Standard-Bestellungen können nur zu den vom Verkäufer festgelegten Bedingungen storniert oder geändert werden.

9. Garantien. (A) Der Verkäufer garantiert dem Käufer für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Versanddatum der Produkte ("Gewährleistungsfrist"), dass diese Produkte im Wesentlichen den vom Verkäufer veröffentlichten und zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Spezifikationen entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Es wird keine Garantie für Produkte oder Komponenten übernommen, die (i) unsachgemäßem Gebrauch, unsachgemäßer Installation, unsachgemäßer Lagerung, Korrosion oder Fahrlässigkeit ausgesetzt waren; (ii) von nicht autorisierten Personen demontiert, modifiziert oder repariert wurden; oder (iii) in einer Weise verwendet wurden, die den Anweisungen oder Empfehlungen des Verkäufers widerspricht. DER VERKÄUFER LEHNT ALLE ANDEREN GARANTIEN AB, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, HANDELSBRAUCH, HANDELSGEWOHNHEITEN ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, JEGLICHER GARANTIE, DASS DIE PRODUKTE MIT MUSTERN ÜBEREINSTIMMEN, JEGLICHER GARANTIE, DASS SICH DIE PRODUKTE NICHT VERFÄRBEN ODER DIE TEXTUR ODER OBERFLÄCHE NICHT KORRODIERT ODER VERSCHLECHTERT, UND JEGLICHER GARANTIE IN BEZUG AUF ERBRACHTE ZUSATZLEISTUNGEN.(B) Produkte, die von einem Dritten hergestellt wurden ("Drittprodukte"), können die Produkte darstellen, enthalten, in ihnen enthalten sein, in sie eingebaut, an ihnen befestigt oder mit ihnen zusammen verpackt sein. Produkte von Drittanbietern fallen nicht unter die Garantie in Abschnitt 8(A). Zur Klarstellung: Der VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IN BEZUG AUF DRITTPRODUKTE, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER (i) GARANTIE DER HANDELSÜBLICHKEIT; (ii) GARANTIE DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; (iii) GEWÄHRLEISTUNG DES TITELS; ODER (iv) GEWÄHRLEISTUNG GEGEN DIE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE EINER DRITTEN PARTEI; UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND DURCH GESETZ, HANDELSVERHÄLTNIS, GEBRAUCHSWEISE ODER ANDERWEITIG ERKLÄRT WURDE. (C) Der Verkäufer haftet nicht für eine Verletzung der hierin festgelegten Garantien, es sei denn: (i) der Käufer dem Verkäufer die mangelhaften Produkte bzw. Dienstleistungen innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, schriftlich mit einer angemessenen Beschreibung meldet; (ii) der Verkäufer gegebenenfalls nach Erhalt der Mitteilung über die Verletzung der Gewährleistung eine angemessene Gelegenheit erhält, die Produkte zu untersuchen, und der Käufer (auf Aufforderung des Verkäufers) die Produkte auf Kosten des Verkäufers an den Geschäftssitz des Verkäufers zurücksendet, damit die Untersuchung dort stattfinden kann; und (iii) der Verkäufer die Behauptung des Käufers, dass die Produkte oder Dienstleistungen mangelhaft sind, in angemessener Weise überprüft. Die Haftung des Verkäufers endet mit Ablauf der Kündigungsfrist.  Die einzige Haftung des Verkäufers für fehlerhafte Produkte besteht darin, das fehlerhafte Produkt zu reparieren oder zu ersetzen oder den dafür gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten, je nach Wahl des Verkäufers.  Der Käufer trägt alle Kosten für die Demontage, den Versand und den Wiedereinbau der reparierten oder ersetzten Produkte. DIE HIER DARGELEGTEN RECHTSMITTEL SIND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS UND DIE GESAMTE HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR EINE VERLETZUNG DER IN ABSCHNITT 8(A) DARGELEGTEN BESCHRÄNKTEN GARANTIEN.

10. Begrenzung der Haftung. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung des Verkäufers, die sich aus diesem Vertrag ergibt oder damit zusammenhängt, unabhängig davon, ob sie sich aus Vertragsbruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig ergibt, den Gesamtbetrag, der an den Verkäufer für die hierunter verkauften Produkte gezahlt wurde. IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER EINER DRITTEN PARTEI FÜR NUTZUNGS-, EINKOMMENS- ODER GEWINNVERLUSTE ODER WERTMINDERUNG ODER FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, EXEMPLARISCHE ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHÄDEN AUS VERTRAGSBRUCH, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG ENTSTANDEN SIND, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DER VERKÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT, UND UNGEACHTET DER TATSACHE, DASS EIN VEREINBARTES ODER SONSTIGES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT.

11. Schadloshaltung. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer, seine Agenten, Vertreter, Angestellten, leitenden Angestellten, verbundenen Unternehmen, Nachfolger, Abtretungsempfänger und Kunden von allen Ansprüchen und Schäden Dritter freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus folgenden Gründen entstehen: (a) Patentverletzungen, die sich aus der Einhaltung der Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers ergeben; (b) Verletzungen (einschließlich Todesfällen) von Personen oder Sachschäden im Zusammenhang mit Handlungen oder Unterlassungen des Käufers, seiner Vertreter, Angestellten oder Unterauftragnehmer; (c) jegliche Verschmutzung, Kontaminierung oder sonstige Verluste oder Schäden an der Umwelt oder an natürlichen Ressourcen, die im Zusammenhang mit den vom Käufer bestellten und vom Verkäufer erbrachten Produkten oder Dienstleistungen entstehen, unabhängig von der Ursache, einschließlich und ohne Einschränkung der Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder sonstiger Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers, und übernimmt alle Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen jeglicher Art, die bei einer solchen Verteidigung anfallen. Der Käufer verpflichtet sich, die vom Verkäufer geforderten Versicherungen (Worker's Compensation und Comprehensive General Liability) abzuschließen, einschließlich der Versicherung für Sachschäden, und wird auf Verlangen Versicherungsnachweise vorlegen.

12. Zeichnungen des Verkäufers. Alle vom Verkäufer vorgelegten Zeichnungen sollen nur den allgemeinen Stil, die Anordnung und die ungefähren Abmessungen der angebotenen Produkte zeigen, und es werden keine Arbeiten auf der Grundlage von Zeichnungen ausgeführt, es sei denn, die Zeichnungen sind zertifiziert. In keinem Fall werden Herstellungs- oder firmeneigene Zeichnungen geliefert.

13. Einhaltung von Gesetzen. Der Käufer muss alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen einhalten. Der Käufer ist verpflichtet, alle Lizenzen, Erlaubnisse, Genehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse aufrechtzuerhalten, die er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag benötigt. Der Käufer ist verpflichtet, alle Export- und Importgesetze aller Länder einzuhalten, die am Verkauf der Produkte im Rahmen dieses Vertrags oder an einem Weiterverkauf der Produkte durch den Käufer beteiligt sind. Der Käufer übernimmt die gesamte Verantwortung für den Versand von Produkten, die eine behördliche Einfuhrgenehmigung erfordern. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer vor dem Versand schriftlich den endgültigen Bestimmungsort und die Identität des Endverbrauchers mitzuteilen, wenn die Produkte exportiert werden sollen. Alle Produkte müssen in Übereinstimmung mit den geltenden Exportgesetzen und -vorschriften exportiert werden. Der Verkäufer kann diesen Vertrag kündigen, wenn eine Regierungsbehörde Antidumping- oder Ausgleichszölle oder andere Strafen auf die Produkte erhebt. Sind die Produkte für den Weiterverkauf oder die endgültige Verwendung durch die US-Regierung bestimmt, muss der Verkäufer die geltenden Bestimmungen der Federal Acquisition Regulations (Bundesbeschaffungsvorschriften) in Bezug auf Chancengleichheit und positive Maßnahmen, Executive Order 11246 und alle anderen geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften einhalten.

14. Verzicht, Änderung und Modifikation. Ein Verzicht des Verkäufers auf eine der Bestimmungen dieses Vertrages ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich niedergelegt und vom Verkäufer unterzeichnet wurde. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien, die sich aus diesem Vertrag ergeben, kann nicht als Verzicht auf diese ausgelegt werden. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs aus diesem Vertrag schließt eine andere oder weitere Ausübung desselben oder die Ausübung anderer Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien nicht aus. Diese Bedingungen können nur in einem Schreiben ergänzt oder geändert werden, das ausdrücklich besagt, dass es diese Bedingungen ändert, und das von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet ist.

15. Vertraulichkeit. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten technischen, geschäftlichen, finanziellen und sonstigen vertraulichen oder geschützten Informationen vertraulich sind und ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht offengelegt werden dürfen. Der Käufer (a) muss sich nach besten Kräften bemühen (in jedem Fall aber nicht weniger als zum Schutz seiner eigenen geschützten Informationen, vorausgesetzt, diese Bemühungen sind angemessen), diese Informationen vertraulich zu behandeln; (b) wird die vertraulichen Informationen oder jegliches Wissen, das er durch die Prüfung oder die Arbeit mit diesen vertraulichen Informationen erlangt hat, nicht an Dritte oder an Angestellte, Beauftragte oder Berater des Käufers weitergeben, es sei denn, diese Angestellten, Beauftragten oder Berater benötigen vernünftigerweise Zugang zu den vertraulichen Informationen und haben sich verpflichtet, deren Vertraulichkeit zu wahren; und (c) die vertraulichen Informationen nicht verwenden wird, (i) um direkt oder indirekt mit dem Verkäufer zu konkurrieren; (ii) für eigene Rechnung oder Zwecke; (iii) um tatsächliche und/oder geplante Geschäfte des Verkäufers zu beeinträchtigen; oder (iv) für einen anderen Zweck als den Kauf der Produkte. Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Nutzung von Informationen ein, die der Öffentlichkeit zugänglich sind.

16. Höhere Gewalt. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer nicht haftbar oder verantwortlich und gilt auch nicht als säumig oder vertragsbrüchig für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung oder Ausführung einer Bedingung dieses Vertrages, wenn und soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch Handlungen oder Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers verursacht wird oder daraus resultiert, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Überschwemmung, Feuer, Erdbeben, Explosion, Regierungsmaßnahmen, Krieg, Invasion oder Feindseligkeiten (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), terroristische Drohungen oder Handlungen, Aufruhr oder andere zivile Unruhen, nationaler Notstand, Revolution, Aufstand, Epidemie, Aussperrungen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft einer der beiden Parteien betreffen oder nicht) oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die Spediteure betreffen, oder die Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung angemessener oder geeigneter Materialien, Materialien oder Telekommunikationsausfälle oder Stromausfälle. Im Falle einer solchen Verzögerung wird der Fertigstellungstermin um den Zeitraum der Verzögerung verlängert. Der Verkäufer kann jeden Vertrag ohne Haftung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen, wenn eine Liefer- oder Leistungsverzögerung, die auf die vorgenannten Ereignisse zurückzuführen ist, für mindestens 60 Tage andauert oder wenn die Herstellung oder der Verkauf von Produkten technisch oder wirtschaftlich unpraktisch ist oder wird.

17. Handlungen oder Unterlassungen des Käufers. Wird die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus diesem Vertrag durch eine Handlung oder Unterlassung des Käufers oder seiner Bevollmächtigten, Subunternehmer, Berater oder Mitarbeiter verhindert oder verzögert, so gilt der Verkäufer nicht als gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstoßend oder haftet anderweitig für Kosten, Gebühren oder Verluste, die dem Käufer entstanden sind, und zwar jeweils in dem Umfang, in dem sie direkt oder indirekt auf eine solche Verhinderung oder Verzögerung zurückzuführen sind.

18. Abtretung. Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers keine seiner Rechte abtreten oder seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag übertragen. Jede vermeintliche Abtretung oder Übertragung, die gegen diesen Abschnitt verstößt, ist null und nichtig. Keine Abtretung oder Übertragung entbindet den Käufer von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

19. Beziehung zwischen den Parteien. Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Unternehmers. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Agentur, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Form der gemeinsamen Unternehmung, ein Arbeitsverhältnis oder ein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien entsteht, und keine Partei ist befugt, für die andere Partei Verträge abzuschließen oder sie in irgendeiner Weise zu binden.

20. Geltendes Recht und Gerichtsstand. Alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, unterliegen den internen Gesetzen des Landes Belgien und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, unter Ausschluss jeglicher Rechtswahl- oder Kollisionsnormen oder -regeln, die die Anwendung der Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit als der des Landes Belgien zur Folge hätten. Alle Klagen, Handlungen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, sind bei den Gerichten des Landes Belgien anhängig zu machen, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen solchen Klagen, Handlungen oder Verfahren.

21. Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen, Ersuchen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags (jeweils eine "Mitteilung") müssen schriftlich erfolgen und an die auf der Vorderseite der Verkaufsbestätigung angegebenen Adressen der Parteien oder an eine andere von der empfangenden Partei schriftlich angegebene Adresse gerichtet werden. Alle Mitteilungen werden durch persönliche Übergabe, einen staatlich anerkannten Nachtkurier (mit Vorauszahlung aller Gebühren), per Fax (mit Sendebestätigung) oder per Einschreiben (jeweils mit Rückschein und Vorauszahlung des Portos) zugestellt. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, ist eine Mitteilung nur dann wirksam, (a) wenn sie bei der empfangenden Partei eingeht und (b) wenn die Partei, die die Mitteilung macht, die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.

22. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so hat diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen dieses Vertrages oder macht diese Bestimmungen in einer anderen Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar.